Zollbestimmungen

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Für PKW werden an der Grenze gesonderte Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Diese können u.U. von der Gültigkeitsdauer des Visums abweichen. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie bei den russischen Zollbehörden im Inland eine Verlängerung beantragen. Die Einfuhrerklärung sollten Sie stets bei sich behalten, da eine Ausfuhr ansonsten nicht möglich ist. Darüber hinaus werden Zollstrafen verhängt, falls die Dokumente bei einer Kontrolle nicht vorzeigbar sind. Als Versicherungsnachweis ist die Internationale Grüne Karte anerkannt. Auf dieser sollte jedoch stets das Länderkennzeichen RUS vermerkt sein.

Devisen können grundsätzlich unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, jedoch müssen Summen ab 10.000 US-Dollar deklariert werden. Gehen Sie hierfür direkt durch den roten Korridor und füllen Sie das Zollformular aus. Sie erhalten eine versiegelte Zollbescheinigung und zeigen diese bei der Wiederausfuhr des Betrags vor. Für Ihren Aufenthalt vor Ort benötigen Sie in der Regel nur geringe Summen Bargeld. An allen Geldautomaten können Sie mit Kredit- und EC-Karten Banknoten abheben. Zudem sind elektronische Zahlungsverfahren in Shops und Restaurants weit verbreitet.

Waren des persönlichen Gebrauchs, Geschenke und Souvenirs sind bis zu einem Wert von 10.000 Euro und einem Maximalgewicht von 50kg auf Flugreisen zollfrei. Bei der Einreise auf dem Landweg ist die Freimenge mit 1.500 Euro deutlich niedriger. Alles, was darüber liegt, wird mit 30% des Warenwerts besteuert. Die Einfuhr von Alkohol ist unabhängig vom Volumengehalt auf 3l beschränkt. Rauchwaren sind bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarillos oder 250g Tabak erlaubt.

Wichtige Einfuhrbeschränkungen betreffen Lebensmittel. Je nach weltpolitischer Lage ist es möglich, dass tagesaktuell bestimmte Produkte aufgrund von Sanktionen oder Epidemien verboten sind. Üblicherweise können Sie maximal 5kg tierische Erzeugnisse für den eigenen Verzehr mitführen. Hierzu gehören Käse, Butter, Milch, verarbeitetes Fleisch und Fischkonserven. Bedingung ist, dass die Lebensmittel originalverpackt sind. Rohes Fleisch und roher Fisch werden dagegen konfisziert. U.U. sind bestimmte Pflanzen, Kartoffeln, Pilze und genverändertes Saatgut kontrollpflichtig. Bisweilen werden Gesundheitszeugnisse verlangt. Eine solche Dokumentation ist ebenfalls für Haustiere notwendig. Für Hunde und Katzen sind ein Heimtierausweis mit Impfnachweisen sowie ein tierärztliches Protokoll erforderlich, die nicht älter als fünf Tage sein dürfen.

Verschreibungspflichtige Medikamente gestattet die Russische Föderation in plausiblen Mengen. Bei besonders starken Wirkstoffen ist die Vorlage eines Attests in russischer oder englischer Sprache unabdingbar. Zu den betroffenen Medikamenten gehören allem voran psychotrope und narkotisierende Substanzen sowie anabole Steroide. Illegale Rauschmittel unterliegen generell einem strikten Verbot. Ihr Besitz kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Dies gilt selbst bei der Einfuhr weicher Drogen.

Achtgeben sollten Sie des Weiteren bei der Ausfuhr bestimmter Produkte aus Russland. Privatreisende müssen sich bei Edelmetallen und Edelsteinen bspw. auf einen Wert von 25.000 US-Dollar beschränken. Fisch und Meeresfrüchte sind bis zu 5kg, Stör-Kaviar bis zu 250g erlaubt. Kraftstoffe können bis zu einer Tankfüllung plus 10l im Kanister außer Landes gebracht werden. Bei Kunstgegenständen, Antiquitäten, Tierskeletten, Mineralien und Fossilien benötigen Sie in den meisten Fällen eine offizielle Bescheinigung vom Kulturministerium. Zu solchen Gegenständen gehören u.a. Ikonen, sowjetische Medaillen und Geldscheine, die vor 1945 herausgegeben wurden. Im Zweifelsfall sollten Sie vor der Ausreise unbedingt beim russischen Zoll anfragen.

Offizielle Seite des Auswärtigen Amts – Informationen Russland

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