Krankenversicherung

Private Auslandsversicherung ist Pflicht für Russland-Reise

Wer für eine Reise nach Russland ein Visum braucht, muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn bei der Beantragung von allen Russland Visa muss eine Versicherungspolice bzw. eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Eine Auslandskrankenversicherung im Rahmen der normalen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung reicht für eine Russlandreise nicht aus.

Aber Achtung: Die private Krankenversicherung muss ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen und von der russischen Botschaft für die Beantragung eines Visums anerkannt werden. Die HanseMerkur “Visum Plus” Krankenversicherung erfüllt alle Kriterien und wurde speziell für die Visumbeschaffung konzipiert. Das bekommen Sie schon für rund 11 Euro.


 

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Anforderungen an eine Auslandskrankenversicherung für Russland

  • Die Reisekrankenversicherung muss für die Gesamtdauer des Aufenthalts in Russland gültig sein. Dies gilt für ein- und zweifache Visa. Bei Mehrfachvisa muss die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abgedeckt sein.
  • Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen.
  • Der Versicherungsschutz muss Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie Krankentransport und Überführung im Todesfall abdecken.
  • Der Anbieter der Reisekrankenversicherung muss einen Rückversicherungsvertrag mit einem russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Ansonsten wird die Police von den russischen Konsulaten nicht akzeptiert.

 

Versicherungsbestätigung zur Beantragung eines Russland Visums

Die von den russischen Konsulaten geforderten Leistungen sind nicht immer in den Versicherungspolicen enthalten. In diesem Fall sollte man das Versicherungsunternehmen bitten, eine Versicherungsbestätigung auszustellen. Diese muss folgende Informationen enthalten:

  • Datum des Versicherungsabschlusses
  • Nummer der Versicherungspolice
  • Vor- und Nachname des Versicherten
  • Angaben zum Versicherungsunternehmen
  • Gültigkeitsdauer der abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung
  • Bestätigung der Mindestdeckung von 30.000 Euro
  • Zusammenfassung der Leistungen
  • Bestätigung über die Gültigkeit für Russland
  • Unterschrift eines Vertreters des Versicherungsunternehmens

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